Unser Sozialfonds

Seit dem 01.05.2026 betreiben wir einen eigenen Sozialfonds für Klient:innen, die von uns betreut werden.

Alle Klient:innen sollen die Möglichkeit haben, eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung zu erhalten, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. 

Dabei handelt es sich nicht um eine Geldzuwendung, sondern um ein zinsfreies Darlehen aus privaten Mitteln. 

Sie wollen den Fonds unterstützen?

Uns ist wichtig zu betonen, dass Zuwendungen an den Fonds steuerlich nicht als Spenden absetzbar sind, da der Fonds nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) anerkannt ist. 

Geldzuwendungen können an folgenden Bankverbindung gesendet werden:

Die Sozialpsychologische Praxis
IBAN: DE56 4035 1060 0075 8990 21 

Information zum Sozialfonds der Sozialpsychologischen Praxis GbR

Wir unterhalten einen Sozialfonds, der Personen in akuten finanziellen Notlagen kurzfristig unterstützen soll. Der Fonds dient der Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten, wenn öffentliche oder andere Hilfssysteme keine zeitnahe Unterstützung leisten können (z. B. bei Stromsperren, Mietrückständen oder medizinischen Zuzahlungen).

Zweck des Fonds

Der Sozialfonds wird aus privaten Mitteln und freiwilligen Zuwendungen gespeist. Er verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht und ist nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne (§§ 51 ff. AO). Die Mittel des Fonds werden ausschließlich in Form zinsloser Darlehen vergeben. Eine Unterstützung ohne Verpflichtung zur Rückzahlung ist ausgeschlossen. Ziel ist es, dass die Mittel durch Rückzahlungen erneut für weitere Hilfen zur Verfügung stehen. 

Voraussetzungen und Ablauf

  • Für eine Darlehensgewährung ist ein formloser Antrag mit kurzer Begründung der Notsituation einzureichen.
  • Über die Bewilligung entscheidet das Team der Sozialpsychologischen Praxis GbR.
  • Nach Bewilligung wird ein schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen, in dem Betrag, Zweck und Rückzahlungsmodalitäten festgehalten werden.
  • Das Darlehen wird zinslos ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt in vereinbarten monatlichen Raten auf das Konto des Sozialfonds.

 
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen des Antrags und der Abwicklung erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Bearbeitung des Darlehens verwendet.

Verwaltung

Der Sozialfonds wird über ein separates Konto der Sozialpsychologischen Praxis GbR geführt. Die Verwendung der Mittel wird intern dokumentiert. Die Fondsverwaltung erfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht und ausschließlich zum Zweck sozialer Überbrückungshilfen.

Kontakt

Sozialpsychologische Praxis GbR
Europaring 1 · 48565 Steinfurt
[email protected]


Fondsordnung – Sozialfonds der Sozialpsychologischen Praxis GbR

§ 1 Zweck des Fonds

Der Sozialfonds der Sozialpsychologischen Praxis GbR dient dazu, Personen, die sich in akuten sozialen Notlagen befinden, schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Dies ist insbesondere dann vorgesehen, wenn öffentliche Stellen oder andere Kostenträger keine zeitnahe Hilfe leisten können. Leistungen aus dem Sozialfonds werden ausschließlich in Form zinsloser Darlehen gewährt. Ziel ist die vollständige Rückzahlung der gewährten Beträge, damit der Fonds dauerhaft erhalten bleibt und auch künftig Hilfen leisten kann.

Der Sozialfonds richtet sich ausschließlich an Klient:innen der in der Sozialpsychologischen Praxis tätigen Betreuer:innen, unabhängig von einer Zugehörigkeit zur GbR.

§ 2 Träger

Träger des Fonds ist die Sozialpsychologische Praxis GbR mit Sitz im Europaring 1, 48565 Steinfurt.  Die Verwaltung des Fonds erfolgt gemeinschaftlich durch die Gesellschafter:innen der Praxis.

§ 3 Finanzierung

  1. Der Fonds finanziert sich durch freiwillige Einlagen der Gesellschafter:innen, durch freiwillige Zuwendungen Dritter (wie zum Beispiel Kolleg:innen, Bekannte oder Unterstützer:innen) sowie durch die Rückzahlungen der gewährten Darlehen. 
  2. Zuwendungen an den Fonds sind steuerlich nicht als Spenden absetzbar, da der Fonds nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) anerkannt ist. 

§ 4 Vergabe der Darlehen

  1. Aus dem Fonds können in begründeten Fällen zinslose Darlehen gewährt werden.
  2. Die Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens erfolgt gemeinschaftlich durch mindestens zwei Gesellschafter:innen. 
  3. Vor jeder Auszahlung ist eine schriftliche Darlehensvereinbarung abzuschließen, in der Betrag, Verwendungszweck, Rückzahlungsbeginn und Rückzahlungshöhe festgelegt werden.
  4. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens erfolgt auf das Konto des Fonds. 
  5. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass eines Darlehens ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter:innen ein Erlass erfolgen.

§ 5 Interessenkonflikte und Neutralität

  1. Wird eine Person unterstützt, für die eine:r der Gesellschafter:innen als gesetzliche:r Betreuer:in bestellt ist, so darf diese Person nicht an Entscheidungen über die Darlehensvergabe oder deren Abwicklung beteiligt sein. 
  2. In diesen Fällen entscheiden mindestens zwei andere Gesellschafter:innen oder eine von der GbR benannte neutrale Vertrauensperson über die Bewilligung, Auszahlung und Rückzahlungsmodalitäten.
  3. Betreuer:innen dürfen aus der Unterstützung keine eigenen finanziellen Vorteile ziehen. 
  4. Durch dieses Vorgehen wird eine klare Trennung zwischen Betreuungsaufgabe und Fondsverwaltung sichergestellt.

§ 6 Verwaltung

  1. Der Fonds wird über ein eigenes Konto der GbR geführt.
  2. Für sämtliche Ein- und Ausgänge ist ein einfaches Kassenbuch zu führen.
  3. Das Vermögen des Fonds darf nicht zur Deckung laufender Praxiskosten oder für private Zwecke verwendet werden.
  4. Kontoführungsgebühren werden aus Mitteln des Fonds beglichen. 

§ 7 Haftung

Die Gesellschafter:innen haften ausschließlich mit dem Vermögen des Fonds, sofern dies nach außen hin eindeutig kenntlich gemacht wurde.

§ 8 Auflösung des Fonds

  1. Bei einer Auflösung des Fonds werden die vorhandenen Mittel vorrangig zur Abwicklung laufender Darlehen und zur Begleichung offener Verbindlichkeiten eingesetzt. 
  2. Der verbleibende Restbetrag wird an folgende gemeinnützige Organisation gespendet: 

 

Aktion Lichtblicke e.V.

Geschäftsführung

c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Georgstraße 7

50676 Köln

§ 9 Inkrafttreten

Diese Fondsordnung tritt mit der Unterzeichnung durch die Gesellschafter:innen in Kraft. Änderungen an dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter:innen.